Die neue Sozialversicherung der Landwirte und Gärtner
Am heutigen Donnerstag hat der Bundestag das Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung beschlossen. Dazu erklärt die Thüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Carola Stauche:

Die Erzeuger von Futter, Blumen, Gemüse und anderen Lebensmitteln bekommen eine gemeinsame Sozialversicherung.
„Mit dem Gesetz vollziehen wir einen Systemwechsel. Künftig zahlen alle den gleichen Beitrag. Damit geben wir eine Antwort auf den Strukturwandel in der Landwirtschaft. Die Zahl der Versicherten geht seit Jahren zurück, sodass regionale Unterschiede angeglichen werden mussten. Die neue Struktur stärkt das Miteinander unter Landwirten. Wir wollen eine einheitliche Bundesversicherung. Der Bund finanziert den Umbau des Sicherungssystems unter der Bedingung mit, dass ein Bundesträger errichtet wird.“
Hintergrund
Kern des Gesetzes ist die Bündelung der Aufgaben der neun regionalen Träger bei einem Bundesträger. Diese neue Stelle vereint Landwirtschaft, Forst und Gartenbau. Sie wird eine dauerhaft effiziente und wirtschaftliche Arbeit für die Versicherten ermöglichen. Nur durch einen für ganz Deutschland zuständigen Träger können Wettbewerbsverzerrungen, etwa durch unterschiedlich hohe Beiträge zur Unfall- und Krankenversicherung, abgebaut werden. Zudem wird eine stärkere Differenzierung bei der Beitragsbemessung möglich. Die gebündelte Arbeit und der somit effizientere Einsatz der Mittel schützt die Beschäftigten in Landwirtschaft, Forst und Gartenbau außerdem vor unvorhersehbaren Beitragssteigerungen. Eine kompetente Vor Ort-Betreuung bleibt in allen Regionen erhalten – auch in Thüringen.
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