Tillmann/Liebing: Endlich Einigung bei neuem Abfallrecht
Wie die CDU-Bundestagsabgeordneten Antje Tillmann, Mitglied des Vermittlungsausschusses, und Ingbert Liebing, der das Kreislaufwirtschaftsgesetz in der AG Kommunalpolitik intensiv begleitet hat, mitteilen, ist es in der Sitzung des Vermittlungsausschusses am Mittwochabend gelungen, eine Einigung bei der Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts zu erzielen.
„Die Neuregelungen gewährleisten, dass die hochwertigen kommunalen Entsorgungsstrukturen erhalten bleiben und es kein Rosinenpicken durch gewerbliche Sammler gibt“, so Antje Tillmann.
„Das Gesetz ist ein fairer Interessenausgleich zwischen den öffentlichen und privaten Entsorgern. Zugunsten der Bürger und des Wettbewerbs und im Interesse der Umwelt wird dort, wo die Kommune nicht tätig werden will und sie auf eine optimale Wertstoffsammlung verzichtet, die Konkurrenz durch private Sammler ermöglicht. Damit ist die neue Regelung klar und EU-rechtskonform“, ergänzt Ingbert Liebing.
Bereits der im Bundestag verabschiedete Text hatte die Zustimmung aller kommunalen Spitzenverbände und des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU) erhalten. Im Vermittlungsverfahren haben Bund und Länder noch einmal eine Präzisierung der Begrifflichkeiten vorgenommen, um beiden Seiten eine möglichst hohe Rechtssicherheit zu bieten. So muss die Leistung des privaten Sammlers nach dem Gesetz anhand festgelegter Kriterien nun „wesentlich leistungsfähiger“ sein als das Angebot des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Ein Jahr nach Inkrafttreten der Regelung will die Bundesregierung überprüfen, ob die durch die EU gebotene Stärkung des Wettbewerbs sowie eine Verbesserung der Qualität und Quantität des Recyclings erreicht worden sind.
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Category: Antje Tillmann, Haushalt und Finanzen, Umwelt, Wirtschaft
















