Koalition entlastet untere und mittlere Einkommen
Mit der Abmilderung der „kalten Progression“ geben wir den Steuerzahlern nicht gewollte Steuermehreinnahmen zurück, die sich aus der Entwicklung der Preissteigerung ergeben. Gewähren Arbeitgeber eine der Inflation entsprechende Lohnerhöhung, ist damit der Erhalt der realen Kaufkraft beabsichtigt. Faktisch wird dieses Ziel aber nicht erreicht, weil der Arbeitnehmer mit steigendem Einkommen automatisch auch einem höheren Steuersatz unterliegt. Wir werden daher den Grundfreibetrag in zwei Schritten bis 2014 um insgesamt 350 € auf 8.354 € anheben.
Außerdem werden die Tarifeckwerte, die für die Berechnung des Steuersatzes maßgebend sind, um insgesamt 4,4 Prozent verschoben.
Nicht nur prozentual entlasten wir damit kleine und mittlere Einkommen überproportional – ein Alleinstehender mit einem zu versteuernden Einkommen von rd. 16.000 € zahlt 2014 über sechs Prozent weniger Steuern, ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Einkommen von 24.650 € sogar fast elf Prozent weniger.
Auch in absoluten Zahlen werden Personen mit den höchsten Einkommen nicht am stärksten entlastet. Der Alleinstehende mit rd. 52.000 € Einkommen zahlt 361 € weniger. Ein Einkommen von ca. 62.000 € wird mit 379 € entlastet. Ein zu versteuerndes Einkommen von 292.000 € dagegen erhält eine Steuerentlastung von „nur“ 356 €, weil der Höchststeuersatz von 45 Prozent künftig früher greift.
Mit diesem Vorhaben setzt die Koalition auch eine auf G20-Ebene bestehende Verpflichtung um. Deutschland ist angehalten, den privaten Konsum sowie die Investitionstätigkeit in Inland zu fördern, um seiner Verantwortung für die Nachfrage auf den Weltmärkten nachzukommen.
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Category: Antje Tillmann, Arbeit und Soziales, Haushalt und Finanzen
















