Tillmann: Ablehnung des Kinderschutzgesetzes durch die Länder falsches Signal
Enttäuscht zeigt sich die CDU-Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann über die Blockadehaltung der Länder beim Bundeskinderschutzgesetz in der heutigen Sitzung des Bundesrates. Dieser hatte das am 27. Oktober im Bundestag verabschiedete Gesetz abgelehnt, ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen.
„Das Thema Kinderschutz darf nicht zum Spielball zwischen Bund und Ländern werden. Gerade angesichts der nicht enden wollenden schrecklichen Fälle von Kindesmisshandlung ist es umso unverständlicher, dass die Länder nicht auf die Kompromissangebote des Bundes eingegangen sind und auch nicht vorhaben, in einem Vermittlungsverfahren Gemeinsamkeiten auszuloten“, so Tillmann.
Familienministerin Kristina Schröder (CDU) hatte den Ländern angeboten, direkt nach Inkrafttreten des Gesetzes über eine Verstetigung der Bundesfinanzierung zu verhandeln, um die zusätzlichen Kosten für den Einsatz von Familienhebammen zu klären.
Das Bundeskinderschutzgesetz soll Kinder künftig besser vor Misshandlung und Vernachlässigung schützen. So sollen Ärzte den Jugendämtern nun melden dürfen, wenn sie Anzeichen von Missbrauch entdecken. Bisher bestand hier aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht eine rechtliche Grauzone.
Auch der Einsatz von Hebammen in Problemfamilien im ersten Jahr nach der Geburt soll verstärkt werden. Dafür will der Bund in den nächsten drei Jahren 120 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
„Thüringen ist beim Aufbau der Arbeit mit Familienhebammen Vorreiter. Das Kinderschutzgesetz und die dadurch fließenden Mittel wären für das Ziel, in Thüringen einen möglichst flächendeckenden Einsatz von Familienhebammen zu erreichen, sehr hilfreich“, betont Tillmann.
Nun haben Bundesregierung und Bundestag die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. „Im Sinne der Kinder halte ich eine Anrufung unbedingt für erforderlich. Ein Scheitern des Gesetzes wäre fatal“, so Tillmann abschließend.
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Category: Antje Tillmann, Frauen und Familie, Haushalt und Finanzen
















