Kindergeld nun auch beim Bundesfreiwilligendienst
Zur rückwirkenden Einführung des Kindergelds im Bundesfreiwilligendienst äußert sich die Thüringer CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Finanzausschuss-Vorsitzende Antje Tillmann:

Der Bundesbeauftragte für den Bundesfreiwilligendienst, Dr. Jens Kreuter, und Abgeordnete Antje Tillmann
„Der Bundestag beschließt heute das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften. Neben den internationalen Freiwilligendiensten wird es künftig auch beim neu eingeführten Bundesfreiwilligendienst, der den Zivildienst ersetzt, Kindergeld für junge Menschen bis 25 Jahre geben. Durch diese Gleichstellung mit dem Freiwilligen Sozialen und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr kommt es für den Bezug von Kindergeld also nicht darauf an, welchen Freiwilligendienst der Jugendliche konkret ableistet. Die Regelung wird rückwirkend gelten, so dass alle Anspruchsberechtigten, die schon seit Juli ihren freiwilligen Dienst leisten, Kindergeld erhalten werden.
Natürlich hätte ich mir gewünscht, dass es eine frühere Regelung im Gesetz gegeben hätte. Die bis zum Inkrafttreten der Neuregelung bestehende Regelungslücke konnte aber mit einem Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums an die Länderverwaltungen gefüllt werden. Kindergeldanträge wurden deshalb in Fällen mit Bezug zum Bundesfreiwilligendienst seit Juli zunächst nicht bearbeitet. Damit konnte verhindert werden, dass die Behörden mangels rechtlicher Grundlage Anträge hätten ablehnen müssen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes kann das Kindergeld nun rückwirkend bewilligt werden.
Der Bundesrat wird den Gesetzentwurf am 25. November abschließend behandeln.“
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