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Ist-Besteuerung bleibt erhalten

[ 0 ] 19. Oktober 2011 | Antje Tillmann

Die Thüringer CDU-Finanzexpertin und stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Finanzausschusses Antje Tillmann zur Fortführung der Ist-Besteuerungsgrenze von 500.000 Euro:

Antje Tillmann, MdB

Antje Tillmann, MdB

Am 31. Dezember droht eine Erleichterung auszulaufen, die als Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise mittelständischen Unternehmen bundesweit gewährt worden ist und einen signifikanten Beitrag zur Liquiditätssicherung leistet. Die Möglichkeit der Ist-Besteuerung würde ab 2012 der mittelständischen Wirtschaft in weiten Teilen dann nicht mehr zur Verfügung stehen.

Deshalb freue ich mich sehr darüber, dass der Finanzausschuss heute einstimmig den Weg für die dauerhafte Beibehaltung der Umsatzgrenze von 500.000 Euro über 2011 hinaus frei gemacht hat. Morgen wird das Plenum des Bundestags das Dritte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, deren einziger Inhalt die Regelung zur Ist-Besteuerung ist, beschließen. Dank eines verkürzten Gesetzgebungsverfahrens entscheidet der Bundesrat dann bereits am  4. November.

Die 2007 erfolgte Anhebung der Grenze der Buchführungspflicht auf einen Umsatz von mehr als 500.000 Euro wäre ansonsten Makulatur. Die dadurch erreichten Einsparungen an Bürokratiekosten in den Unternehmen würden in ihr Gegenteil verkehrt, wenn die Unternehmen wegen einer Absenkung der Ist-Besteuerungsgrenze bei der Umsatzsteuer doch gezwungen wären, eine Buchführung zu installieren.

Ist-Besteuerung

Mit der Ist-Besteuerung haben Unternehmen die Möglichkeit, die Umsatzsteuer erst nach Begleichung der Rechnung durch den Leistungsempfänger ans Finanzamt abzuführen. Liefe die jetzige Regelung aus, würde die Grenze bundesweit von 500.000 Euro auf 250.000 Euro zurückfallen.

Soll-Besteuerung

Bei der Soll-Besteuerung erhält das Finanzamt die Steuer bereits bei Rechnungsstellung. Der Unternehmer muss also in Vorleistung treten und riskiert dabei seine gerade bei kleinen Unternehmen oft überlebenswichtige Liquidität.

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Category: Antje Tillmann, Haushalt und Finanzen, Wirtschaft

Über Antje Tillmann: Antje Tillmann ist die gewählte Abgeordnete für Erfurt, Weimar und die VG Grammetal (Wahlkreis 193). Sie betreut zusätzlich die Stadt Jena mit. Antje Tillmann ist stellvertretende Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags, ordentliches Mitglied im Unterausschuss Kommunales sowie stellvertretendes Mitglied des Haushaltsausschusses. Weiter ist sie Mitglied des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat und war Obfrau der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Föderalismuskommission II sowie Mitglied der Bundesstaatskommission. Sie ist Mitglied des Fraktionsvorstands und arbeitet in der Gruppe der Frauen und dem Parlamentskreis Mittelstand mit. Zur Profilseite.

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