Ist-Besteuerung bleibt erhalten
Die Thüringer CDU-Finanzexpertin und stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Finanzausschusses Antje Tillmann zur Fortführung der Ist-Besteuerungsgrenze von 500.000 Euro:
Am 31. Dezember droht eine Erleichterung auszulaufen, die als Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise mittelständischen Unternehmen bundesweit gewährt worden ist und einen signifikanten Beitrag zur Liquiditätssicherung leistet. Die Möglichkeit der Ist-Besteuerung würde ab 2012 der mittelständischen Wirtschaft in weiten Teilen dann nicht mehr zur Verfügung stehen.
Deshalb freue ich mich sehr darüber, dass der Finanzausschuss heute einstimmig den Weg für die dauerhafte Beibehaltung der Umsatzgrenze von 500.000 Euro über 2011 hinaus frei gemacht hat. Morgen wird das Plenum des Bundestags das Dritte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, deren einziger Inhalt die Regelung zur Ist-Besteuerung ist, beschließen. Dank eines verkürzten Gesetzgebungsverfahrens entscheidet der Bundesrat dann bereits am 4. November.
Die 2007 erfolgte Anhebung der Grenze der Buchführungspflicht auf einen Umsatz von mehr als 500.000 Euro wäre ansonsten Makulatur. Die dadurch erreichten Einsparungen an Bürokratiekosten in den Unternehmen würden in ihr Gegenteil verkehrt, wenn die Unternehmen wegen einer Absenkung der Ist-Besteuerungsgrenze bei der Umsatzsteuer doch gezwungen wären, eine Buchführung zu installieren.
Ist-Besteuerung
Mit der Ist-Besteuerung haben Unternehmen die Möglichkeit, die Umsatzsteuer erst nach Begleichung der Rechnung durch den Leistungsempfänger ans Finanzamt abzuführen. Liefe die jetzige Regelung aus, würde die Grenze bundesweit von 500.000 Euro auf 250.000 Euro zurückfallen.
Soll-Besteuerung
Bei der Soll-Besteuerung erhält das Finanzamt die Steuer bereits bei Rechnungsstellung. Der Unternehmer muss also in Vorleistung treten und riskiert dabei seine gerade bei kleinen Unternehmen oft überlebenswichtige Liquidität.
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Category: Antje Tillmann, Haushalt und Finanzen, Wirtschaft
















