Bundesfreiwilligendienste attraktiver machen
Für eine größere Attraktivität stellte der Bundestag jetzt klar, Kindergeld gibt es auch im Bundesfreiwilligendienst. Abgeordneter Manfred Grund erklärt zu den gerade beschlossenen Änderungen steuerlicher Vorschriften:
„Neben den internationalen Freiwilligendiensten wird es künftig auch beim neu eingeführten Bundesfreiwilligendienst, Kindergeld für junge Menschen bis 25 Jahre geben. Der Bundesfreiwilligendienst wird rückwirkend ab 1. Juli mit dem Freiwilligen Sozialen sowie dem Freiwilligen Ökologischen Jahr gleichgestellt. Rückwirkend heißt, dass alle Anspruchsberechtigten, die seit Juli ihren freiwilligen Dienst leisten, Kindergeld erhalten werden.
Mit der Aussetzung der Wehrpflicht war das Ende des Zivildienstes besiegelt. Doch noch immer befindet sich das System im Übergang. Es kommt darauf an, dass die Träger attraktive Angebote machen und diese richtig bewerben. Insbesondere die Möglichkeit, statt Zivildienst-Leistende zuletzt nur 6 Monate beschäftigen zu können nunmehr bis zu 24 Monate Bundesfreiwille zu beschäftigen, sollte ein Ansporn für die Träger sein.
Auch die Tatsache, dass Freiwillige aller Altersgruppen den Dienst leisten können, sollte stärker ins Blickfeld genommen werden. Der Bundestag hat den Freiwilligendienst als Angebot für Personen verstanden, die den BFD als Einstiegschance nach Familienpause oder Arbeitslosigkeit nutzen möchten.
Auch Kommunen können Stellen für Freiwillige des BFD anbieten. Diese Möglichkeit ist bei weitem noch nicht bekannt genug. Konkrete Stellenangebote können unter www.bundes-freiwilligendienst.de eingesehen bzw. eingestellt werden.“
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