Bund will Sonderabschreibung für energetische Sanierung
Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch in ihrer Kabinettssitzung beschlossen, im Streit mit den Ländern über die steuerliche Absetzbarkeit der Gebäudesanierung den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dazu erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete und zuständige Berichterstatter seiner Fraktion, Volkmar Vogel:
„Nur mit gemeinsamen Anstrengungen aller Beteiligten kann die Energiewende gelingen. Dazu gehören Bund, Länder und Kommunen ebenso wie Vermieter, Mieter, Eigenheim-Besitzer und Betreiber gewerblicher Immobilien. Vor diesem Hintergrund begrüßt Volkmar Vogel die Entscheidung der Bundesregierung zur Anrufung des Vermittlungsausschusses als ein wichtiges Signal an die Länder, um zur Einigung zu kommen.
Angesichts der angespannten Haushaltslage auch im Bund kommt es darauf an, dass es eine gerechte Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern gibt. Laut ersten Entwurf der Bundesregierung müsste der Bund 600 Millionen, die Länder zusammen 900 Millionen an Steuerausfällen hinnehmen.
Derzeit sind zur Fortsetzung des erfolgreichen Programms zur CO2-Gebäudesanierung jährlich 1,5 Milliarden vorgesehen. Deswegen kommt es für Volkmar Vogel darauf an, zusätzlich privates Kapital zu heben. Neben der Wohnungswirtschaft erreichen wir mit steuerlichen Anreizen die vielen Selbstnutzer und kleinen Vermieter. Diese brauchen wir dringend, um die angestrebte jährliche Sanierungsquote von zwei Prozent zu erreichen.
Zudem sind nicht zwangsläufig Steuerausfälle vorprogrammiert. Wahrscheinlicher ist es, dass diese Impulse für die lokale Bauwirtschaft steigende Einkommens- und Gewerbesteuern erzeugen.“
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Category: Haushalt und Finanzen, Kommunales, Verkehr und Städtebau, Volkmar Vogel
















