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Breitbandausbau und Telekommunikationsgesetz

[ 0 ] 28. Oktober 2011 | Johannes Selle

Schneller Ausbau breitbandiger Internetverbindungen und mehr Rechte für Telekommunikationskunden sind Bestandteil des novellierten Telekommunikationsgesetzes. Dazu erklärt der Abgeordnete und Medienpolitiker Johannes Selle:

„In dieser Woche wurde eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes verabschiedet. Mit diesem Gesetz werden für die Kunden wichtige Vorteile geschaffen. So darf bei einem Anbieterwechsel höchstens für einen Tag eine Unterbrechung entstehen. Der Kunde hat Sonderkündigungsrechte bei Umzug. Bei Anbieterwechsel entsteht das Recht auf Mitnahme der Rufnummer. Warteschleifen müssen kostenlos werden. Es gibt eine Kostenobergrenze bei Telefonrechnungen im Inland und weitere Verbesserungen.

Breitbandiger Zugang zum Netz

Moderne Internet-Dienstleistungen setzen auf einen breitbandigen Zugang zum Netz

In diesem Zusammenhang wurde auch, wie schon oft, die Bedeutung des schnellen Internets in ländlichen Regionen diskutiert. Die positiven Stärken des Internets sind heute lebenswichtig für Unternehmen, die Angebote und Bestellungen abwickeln wollen. Heute sucht man zunächst im Internet nach geeigneten Anbietern. Es ist lebenswichtig für die Verwaltung, die über das Internet mit verschiedenen Standorten verbunden ist. Es ist lebenswichtig für den privaten Kunden, der im ländlichen Gebiet die gleichen Vorteile haben sollte. Und es ist wichtig für Schüler und Studenten, denn das Wissen wird digitalisiert und muss allen in gleicher Weise zur Verfügung stehen.

Teilweise wurde in der Diskussion davon gesprochen, dass über 99 % der Haushalte, unter Berücksichtigung aller Technologien, mindestens mit 1 Mbit/s Datenübertragungsrate ausgestattet seien. In Thüringen erscheint mir die gefühlte Versorgung, die zu deutlich weniger Datenübertragungsrate käme, sehr viel näher an der Realität zu sein als die Statistik. Es gab vielleicht gute Gründe, eine Verpflichtung der Anbieter zum Ausbau der Fläche nicht in das Gesetz aufzunehmen

Nach einem intensiven Kontakt zum Breitbandbüro des Bundes, den ich hatte, wurde jedenfalls die Tendenz sichtbar, die durch Funklösungen (LTE) erreicht werden kann. Danach sind wir gut beraten, für unsere Kommunen weiter nach individuellen Lösungen zu schauen, denn in Thüringen wird dieses Thema noch lange eine Rolle spielen. Individuelle,  sichere und preislich gleichwertige Lösungen gibt es dank eines findigen und regionalen  Mittelstandes auch. Ob Verpflichtung zum Ausbau oder nicht;  für eine schnelle Lösung muss man darauf zurückgreifen und auch alle Möglichkeiten der Förderung und des Nachteilsausgleiches nutzen, die es auch durchaus gibt.“

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Category: Johannes Selle, Kommunales, Kultur und Medien, Wirtschaft

Über Johannes Selle: Johannes Selle wurde im Wahlkreis 191 Kyffhäuser – Sömmerda - Weimarer Land (ohne VG Grammetal) gewählt. Er ist ordentliches Mitglied im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Ebenso ist er ordentliches Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages. Für die Ausschüsse für Gesundheit und Finanzen ist er als Stellvertreter benannt. Weitere Stellvertretungen in den Unterausschüssen Bürgerschaftliches Engagement sowie Gesundheit in Entwicklungsländern hat Johannes Selle übernommen. Auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion ist Johannes Selle entsandt in die Stiftung Archiv der Parteien der DDR sowie in die Jury des Deutschen Filmpreises in der Kategorie Bester Kinder- und Jugendfilm. Zur Profilseite.

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