Koalition schafft Rahmenbedingungen für Strom aus Biogasanlagen
Carola Stauche informiert über die Novelle des EEG aus Sicht der Land- und Forstwirtschaft
Im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (AELV) wurden – im Zuge der Beratung des Gesetzespakets zur Energiewende – am Mittwoch die neuen Regelungen zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien verabschiedet. Dazu erklärt die Thüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Carola Stauche:
Mit den Regelungen hat die Regierungskoalition wichtige neue Rahmenbedingungen für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien geschaffen. Durch Maßnahmen zur Beseitigung von Überförderungen in den einzelnen Bereichen korrigieren wir Fehlentwicklungen aus der bisherigen Förderung. So entkoppeln wir beispielsweise den Güllebonus von der NaWoRo-Vergütung.
Darüber hinaus haben wir wesentliche Verbesserungen gegenüber dem Gesetzentwurf des BMU durchgesetzt. Die Vergütung für kleine und mittlere Anlagen wird neu austariert – große Anlagen bekommen keine zusätzliche Vergütung. Des Weiteren haben wir die Vergütungsstruktur wesentlich vereinfacht und das Vergütungsniveau bei mittleren Anlagen um 10-15%gesenkt.
Damit entlasten wir die Verbraucher! Besonders gefreut habe ich mich auch darüber, dass es uns erneut gelungen ist, die Förderung von Freiflächenanlagen für Photovoltaik auf Ackerflächen zu verhindern. Wir brauchen die Fläche für die Produktion von Lebens- und Futtermitteln sowie nachwachsenden Rohstoffen“.
Die wesentlichen Ergebnisse im Detail:
- Aus klimapolitischen Gründen wird eine neue Anlagenkategorie für Hofanlagen bis 75 kW und 80% Gülleeinsatz geschaffen. Durch die Veredelung der Gülle verringern sich die Methanemissionen deutlich und so verbleiben wichtige Nährstoffe im Kreislauf.
- Mit der Erhaltung des Bestandsschutzes wird der Vertrauensschutz für Altanlagen gewährleistet.
- Die Vergütung in Rohstoffklasse I für große Anlagen über 500 kW wird gegenüber dem Gesetzentwurf des BMU degressiv gestaltet. Dies verringert die Flächenkonkurrenz und verringert die Kostenbelastung für die Verbraucher.
- Durch die Vergütung in Rohstoffklasse II wird ein deutlicher Anreiz für den Einsatz von Reststoffen in Biogasanlagen geschaffen. Außerdem wird die Liste der einzusetzenden Reststoffe erweitert. Dies ist ebenfalls ein Beitrag zur Verringerung der Flächenkonkurrenz und zur Entlastung des Verbrauchers.
- Stromerzeugung aus Abwärme wird als Wärmenutzung anerkennt und die Rohstoffklassen werden für thermochemische verfahren geöffnet. Mit dieser neuen Technologieoffenheit wird ein klares Zeichen für die Zukunft gesetzt.
- Definition stärkerer Anforderungen an die Wärmenutzung. Dabei wird die Gärrestetrocknung wieder in die Liste der Wärmenutzung aufgenommen.
- Die Einführung einer verpflichtenden Marktprämie für große Anlagen (ab 750 kW) zum 01.01.2014 ist ein deutliches Zeichen für die Marktorientierung.
- Die Begrenzung des Mais-/Getreideanteils wurde auf 60 Masse-Prozent reduziert. Auch diese Maßnahme ist ein Beitrag zur Verringerung der Flächenkonkurrenz und zur Entlastung des Verbrauchers.
„Im Ergebnis haben wir gute Rahmenbedingungen für Strom aus Biogasanlagen geschaffen“, zeigt sich die Landwirtschaftspolitikerin und Mitglied des AELV zufrieden. Andauernd einsetzen wird sich die Koalitionsfraktion außerdem für eine Änderung der Regelungen zum Netzausbaubeschleunigungsgesetz. Die Regierungspartner fordern bei der Entschädigung eine Gleichbehandlung von Kommunen und Landwirten.
Darüber hinaus fordern die Landwirtschaftsexperten von CDU, CSU und FDP einer Aussetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsregelung für den Netzausbau regenerativer Energien. „Ansonsten würde sich die Verfügbarkeit landwirtschaftlicher Fläche weiter verringern“, argumentiert Stauche.
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Category: Carola Stauche, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Umwelt, Wirtschaft















