Beileibe kein Export-Hit
Die wöchentliche Kolumne für TLZ / Eichsfelder Tageblatt: Unser Föderalismus hat Macken
Gelegentlich halte ich Vorlesungen an der Pädagogischen Universität der Provinz Shanxi in China. In der Volksrepublik China besteht ein großes Interesse an der deutschen Geschichte unserer Entwicklung und Erfahrung nach der Wiedervereinigung und unseren Zukunftsplänen.
Eine Vorlesung war dem Thema „Verstehen der Verfassungssysteme – der deutsche Föderalismus und das französische Präsidialsystem“ gewidmet. Die Chinesen sind für sich auf der Suche und wollen von anderen Erfahrungen lernen. Deutschland ist nach seiner Verfassung ein föderaler Bundesstaat, die Länder haben sich in einem Bundesstaat zusammengeschlossen. Die Zuständigkeiten sind zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. So regelt der Bund die Finanzen, die Verteidigung und die Außenpolitik, die Bundesländer haben u. a. die Zuständigkeit für Bildung, Polizei und Umwelt. Da sich die Zuständigkeiten nicht trennscharf abgrenzen lassen, kommt es regelmäßig zu Kompetenzgerangel. Dann tritt der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat zusammen und sucht nach Kompromissen. Dies kostet Zeit, oftmals den Bund auch Geld und führt gelegentlich zu nicht sachgerechten Lösungen. In einem Präsidialsystem, wie dem französischen oder dem russischen, sind Entscheidungsprozesse stärker zentralisiert, manchmal nur auf die Person des Präsidenten zugeschnitten. Daraus resultieren schnellere Verfahren, denen es manchmal an regionaler Ausgewogenheit oder gesellschaftlicher Akzeptanz fehlt.
Dass aber gerade auch der Föderalismus mit Problemen verbunden und keineswegs der Königsweg ist, sieht man am Bildungsdurcheinander in Deutschland, an den Unstimmigkeiten der Rechtschreibreform, den unterschiedlichen Regelungen zum verkaufsoffenen Sonntag oder beim Rauchverbot. Auch die Aufklärung beim EHEC-Erreger ist kein Aushängeschild für föderale Zuständigkeiten. Unbestritten: Deutschlands Politik muss schneller und besser werden. Weder nimmt ein Virus Rücksicht auf Landesgrenzen, noch haben wir im internationalen Wettbewerb einen Bonus wegen föderaler Strukturen. Im Grundgesetz ist bisher ein einziger Volksentscheid vorgesehen, bei der Auflösung und Neubildung von Bundesländern. In Brandenburg und Berlin gab es 1996 einen Volksentscheid zur Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes. Das Wahlvolk sprach sich mehrheitlich dagegen aus. Wahrscheinlich muss man für die Bildung größerer Strukturen werben. Doch: Exportschlager ist unser föderales System in seinem jetzigen Zustand nicht.
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