Jetzt auch steuerliche Förderungen für energetische Gebäudesanierung
Die Regierungskoalition hat am heutigen Donnerstag mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden erstmalig steuerliche Anreize durchgesetzt, von denen umgehend nach Gesetzesverkündigung insbesondere Eigentümer von Eigenheimen profitieren können. Mehr hierzu von Volkmar Vogel, Ostthüringer Baupolitiker im Bundestag:
„Gemeinsam mit der FDP haben wir Unionspolitiker gegen die Stimmen von SPD und Linken und bei Enthaltung der Grünen durchgesetzt, dass es neuartige steuerliche Förderungen gibt, die sich insbesondere an die Eigentümer von kleinen Einfamilienhäusern richten,“ sagt Volkmar Vogel. Er ist im Bundestag im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für das Thema Gebäudesanierung als Berichterstatter zuständig.
Mit dem Gesetz werden energetische Maßnahmen an Gebäuden, die vor 1995 errichtet wurden, gefördert. Dabei gibt es zwei Wege:
Zum einen sind künftig Abschreibungen bei vermieteten Gebäuden möglich. Zum anderen können Aufwendungen bei energetischen Maßnahmen an selbstgenutzten Gebäuden nun wie steuerliche Sonderausgaben geltend gemacht werden. „Letzteres macht Sanierungsmaßnahmen, die zu einer überdurchschnittlichen Energieeffizienz führen, vor allem im privaten Eigentum interessant,“ sagt Volkmar Vogel.
„Damit wollen wir die möglichst umfassende, schnelle und zusätzliche Gebäude-Modernisierung in die Breite tragen,“ sagt Volkmar Vogel zur Idee hinter dem neuen Gesetz.
Zukünftig haben Hausbesitzer also die Wahl, ob sie bei der Finanzierung für die energetische Sanierung ihrer eigenen vier Wände lieber das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Bank oder aber die neuen steuerlichen Anreize in Anspruch nehmen wollen. „Eine Doppel-Förderung ist jedoch nicht möglich,“ sagt Volkmar Vogel.
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Category: Haushalt und Finanzen, Umwelt, Verkehr und Städtebau, Volkmar Vogel
















