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Jetzt auch steuerliche Förderungen für energetische Gebäudesanierung

[ 0 ] 30. Juni 2011 | Volkmar Vogel

Die Regierungskoalition hat am heutigen Donnerstag mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden erstmalig steuerliche Anreize durchgesetzt, von denen umgehend nach Gesetzesverkündigung insbesondere Eigentümer von Eigenheimen profitieren können. Mehr hierzu von Volkmar Vogel, Ostthüringer Baupolitiker im Bundestag:

Volkmar Vogel, MdB

Volkmar Vogel, MdB

„Gemeinsam mit der FDP haben wir Unionspolitiker gegen die Stimmen von SPD und Linken und bei Enthaltung der Grünen durchgesetzt, dass es neuartige steuerliche Förderungen gibt, die sich insbesondere an die Eigentümer von kleinen Einfamilienhäusern richten,“ sagt Volkmar Vogel. Er ist im Bundestag im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für das Thema Gebäudesanierung als Berichterstatter zuständig.

Mit dem Gesetz werden energetische Maßnahmen an Gebäuden, die vor 1995 errichtet wurden, gefördert. Dabei gibt es zwei Wege:

Zum einen sind künftig Abschreibungen bei vermieteten Gebäuden möglich. Zum anderen können Aufwendungen bei energetischen Maßnahmen an selbstgenutzten Gebäuden nun wie steuerliche Sonderausgaben geltend gemacht werden. „Letzteres macht Sanierungsmaßnahmen, die zu einer überdurchschnittlichen Energieeffizienz führen, vor allem im privaten Eigentum interessant,“ sagt Volkmar Vogel.

„Damit wollen wir die möglichst umfassende, schnelle und zusätzliche Gebäude-Modernisierung in die Breite tragen,“ sagt Volkmar Vogel zur Idee hinter dem neuen Gesetz.

Zukünftig haben Hausbesitzer also die Wahl, ob sie bei der Finanzierung für die energetische Sanierung ihrer eigenen vier Wände lieber das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Bank oder aber die neuen steuerlichen Anreize in Anspruch nehmen wollen. „Eine Doppel-Förderung ist jedoch nicht möglich,“ sagt Volkmar Vogel.

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Category: Haushalt und Finanzen, Umwelt, Verkehr und Städtebau, Volkmar Vogel

Über Volkmar Vogel: Volkmar Vogel wurde im Wahlkreis 195 Altenburger Land – Greiz gewählt. Zusätzlich betreut er den Kreis Saale-Holzland und die Stadt Gera mit. Volkmar Vogel ist stellvertretender Vorsitzender im Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wirkt er als Stellvertreter. Er ist Mitglied im Eisenbahn-Infrastruktur-Beirat. In der CDU/CSU-Fraktion hat sich Volkmar Vogel der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik angeschlossen sowie dem Parlamentskreis Mittelstand und der Arbeitnehmergruppe. Zur Profilseite.

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