Kindergeld wird nun auch beim Bundesfreiwilligendienst gewährt
Erleichtert reagiert die CDU-Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann auf die Einigung des Bundesfamilien- und des Bundesfinanzministeriums, nach der auch die Teilnehmer am neuen Bundesfreiwilligendienst Kindergeld erhalten sollen. Dies ist nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz bis jetzt nicht vorgesehen.
„Ich freue mich sehr, dass die Finanzierung nun geklärt ist und die unter 25-jährigen Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst nun doch Kindergeld erhalten werden. Alles andere hätte zu einer Ungleichbehandlung des Bundesfreiwilligendienstes gegenüber den Jugendfreiwilligendiensten geführt. Deshalb habe ich mich auch für eine entsprechende Regelung eingesetzt“, so Tillmann.
Neben dem Kindergeld erhalten alle Freiwilligen weiterhin ein Taschengeld, Unterkunft und Verpflegung und sind sozialversichert. Bundesfreiwilligendienst und Jugendfreiwilligendienste bieten damit zusammen ein attraktives Angebot zum freiwilligen Engagement für Frauen und Männer, für Jüngere und Ältere.
„Ich gehe davon aus, dass die entsprechende Änderung nun in das Steuervereinfachungsgesetz, das noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden soll, aufgenommen wird“, so Tillmann abschließend.
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Category: Antje Tillmann, Arbeit und Soziales, Frauen und Familie, Haushalt und Finanzen
















