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Feuerwehren sollen künftig Zentrales Fahrzeugregister nutzen können

[ 2 ] 18. März 2011 | Volkmar Vogel

Jede Sekunde zählt bei der Rettung von Insassen aus einem Unfall-Auto. Deshalb hat der Verkehrsausschuss des Bundestages in dieser Woche einstimmig einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/4144) in geänderter Fassung zugestimmt, der Rettungsabläufe bei Verkehrsunfällen beschleunigen soll. Darüber informiert der Ostthüringer CDU-Bundestagsabgeordnete und Vize-Vorsitzende des Ausschusses Volkmar Vogel:

Feuerwehreinsatz  an havarierten Pkw

Feuerwehreinsatz an havarierten Pkw

„Wir sind unisono dafür, dass die Zentralen Leitstellen für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdiensten künftig das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes nutzen können“, sagt Volkmar Vogel. Davon versprechen sich Politik und Retter, Personen künftig schneller aus den Unfall-Fahrzeugen bergen zu können.

„Aufgrund der Konstruktion der Fahrzeuge können die Helfer beispielsweise den stabilen Stahl der Karosserien nicht immer ohne weiteres mit den üblichen Rettungsscheren durchtrennen“, sagt Volkmar Vogel. Der Politiker engagiert sich auch bei der Verkehrswacht Gera und als Vize-Vorsitzender der THW-Landesvereinigung Sachsen und Thüringen.

Zwar gibt es für solche Fälle sogenannte Rettungsdatenblätter für die Autos. Um jedoch das jeweils einschlägige Rettungsdatenblatt zu ermitteln, ist die Kenntnis des betroffenen Fahrzeugtyps und Modells erforderlich. Kein Problem, wenn die Polizei am Unfallort ist. Sie kann diese Angaben anhand des Kennzeichens beim Kraftfahrt-Bundesamt abrufen. Feuerwehren und andere Rettungsdienste haben dieses Recht zurzeit jedoch noch nicht. Sie müssen die Info dann erst bei der Polizei erfragen, wodurch wertvolle Zeit verstreichen kann.

Weiter änderte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP unter anderem am Gesetzentwurf der Regierung einstimmig, dass die neuen Übermittlungsmöglichkeiten aus dem Zentralen Fahrzeugregister nur zur Abfrage von Fahrzeugdaten für die Rettung von Unfallopfern und nicht zur Abfrage von Halterdaten dienen soll.

Über den geänderten Gesetzentwurf muss das Plenum noch abschließend entscheiden.

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Category: Inneres, Kommunales, Sicherheit, Verkehr und Städtebau, Volkmar Vogel

Über Volkmar Vogel: Volkmar Vogel wurde im Wahlkreis 195 Altenburger Land – Greiz gewählt. Zusätzlich betreut er den Kreis Saale-Holzland und die Stadt Gera mit. Volkmar Vogel ist stellvertretender Vorsitzender im Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wirkt er als Stellvertreter. Er ist Mitglied im Eisenbahn-Infrastruktur-Beirat. In der CDU/CSU-Fraktion hat sich Volkmar Vogel der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik angeschlossen sowie dem Parlamentskreis Mittelstand und der Arbeitnehmergruppe. Zur Profilseite.

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