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Massive Entlastung bei Grundsicherung und volle Kostenerstattung beim Bildungspaket

[ 0 ] 23. Februar 2011 | Ralf Kothe

Die Thüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann, die als Mitglied des Vermittlungsausschusses in den Verhandlungen der letzten Tage unmittelbar beteiligt war, bewertet das Ergebnis als vollen Erfolg für die Kommunen.

Abgeordnete Antje Tillmann

Abgeordnete Antje Tillmann

„Ein leider lange währendes Vermittlungsverfahren hat heute endlich ein gutes Ende gefunden. Es hat sich gelohnt, die Verhandlungen noch mal zu vertagen, weil heute neben all den positiven Auswirkungen für Kinder im Rahmen des Bildungspaketes sowie für Hartz-IV-Empfänger auch fundamentale finanzielle Verbesserungen für die Kommunen beschlossen wurden“, so die Finanzpolitikerin:

Grundsicherung

So erstattet der Bund künftig die Kosten der Grundsicherung in drei Stufen bis 2014 in voller Höhe (12 Mrd. €, Erfurt 9 Mio. €).

Kosten der Unterkunft

Die Kosten der Unterkunft werden künftig nach tatsächlichen Kosten, nicht mehr nach Bedarfsgemeinschaften erstattet (1,8 Mrd. € mehr für Kommunen).

Bildungspaket

Neben der Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bekommen die Kommunen alle tatsächlichen Kosten, die durch das Bildungspaket entstehen, vom Bund erstattet. Entscheidend ist, dass dies ab 2013 jeweils zeitnah im folgenden Jahr geschieht. Für die Jahre 2011 und 2012 war das zeitlich nicht mehr zu machen. Damit die Kommunen aber auch an dieser Stelle kein finanzielles Risiko tragen müssen, wurde für 2011 die Erstattung eines vollen Jahresbetrages beschlossen, so dass eventuelle Kostensteigerungen in 2012 über diesen Betrag ausgeglichen werden können.

Eine Kostenerstattung durch den Bund ist technisch nur über die Kosten der Unterkunft möglich. Dadurch kann es passieren, dass die Kosten der Unterkunft sich in einzelnen Ländern anders entwickeln, als die Kosten, die durch das Bildungspaket entstehen. Sind in einem Land die Kosten der Unterkunft beispielsweise sehr niedrig und leben in diesem Land vergleichsweise viele Kinder, würde das Land auf den Kosten für das Bildungspaket sitzen bleiben.

Deswegen wurde eine Revisionsklausel vereinbart: Die Kostenentwicklung wird aufmerksam beobachtet und Ländern, die Mehrkosten haben, ein Ausgleich zugestanden.

„Anders als unter der rot-grünen Bundesregierung, die die tatsächlichen Kosten der Grundsicherung nicht erstattet hat, hält die christlich-liberale Koalition ihr Versprechen ein: Beim Bildungspaket ist absolut sicher geregelt, dass die Kommunen die Summe vom Bund erstattet bekommen, die sie auch ausgeben“, so Tillmann abschließend.

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Category: Antje Tillmann, Arbeit und Soziales, Bildung und Forschung, Frauen und Familie, Haushalt und Finanzen, Kommunales

Über Ralf Kothe: Das Büro der Landesgruppe ist beim Vorsitzenden Manfred Grund angesiedelt. Zur Profilseite.

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