Belastungen der Eltern durch Steuervereinfachungen nicht beabsichtigt
Die Thüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann, Berichterstatterin für Steuervereinfachungen, wendet sich gegen die mögliche Erhöhung von Kindergartengebühren durch geplante Steuervereinfachungen.
Viele kommunale Kindergartengebührensatzungen legen die Summe der positiven Einkünfte für die Ermittlung der Kindergartengebühren zugrunde. Eine entsprechende Regelung findet sich beispielsweise in den Satzungen der Städte Berlin, Erfurt, Herne und Bochum. In diesen Städten könnte es zu vereinzelten Erhöhungen kommen. Dagegen legen z. B. Jena und Eisenach die sich aus den Lohnabrechnungen ergebenden aktuellen Bruttoeinnahmen der Eltern zugrunde. Hier dürfte sich nichts ändern.
Insgesamt profitieren durch die Neuregelung mehr Eltern von der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten als bisher. Denn künftig wird diese nicht mehr davon abhängig gemacht, ob Kinder aufgrund von Berufstätigkeit, Krankheit der Eltern oder aus anderen Gründen betreut werden. Das Bundesfinanzministerium schätzt die dadurch entstehenden Mindereinnahmen auf 60 Mio. Euro. Zusätzlich fällt eine komplette Seite der Anlage Kind weg.
Bisher sind im Falle der Berufstätigkeit der Eltern die Kinder-betreuungskosten wie Werbungskosten / Betriebsausgaben abzugsfähig. Nach dem Referentenentwurf des Steuervereinfachungsgesetzes sollen diese künftig einheitlich erst später bei der Ermittlung des Einkommens berücksichtigt werden.
Lösungsansätze haben die Finanzpolitiker der Union in Gesprächen mit dem Bundesfinanzministerium bereits besprochen:
So könnten entweder die lokalen Kindergartengebührensatzungen geändert werden. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir allerdings auch alle Möglichkeiten sondieren, unter Beibehaltung der gewünschten Vereinfachung die Kinderbetreuungskosten steuerlich weiterhin an früherer Stelle zu berücksichtigen.
Steuervereinfachungen, die zu höheren Kindergartengebühren führen, werden wir nicht beschließen.
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