Manfred Grund: Leichterer Zugang zu SED-Opferpension
Der Bundestag wird am Donnerstag Verbesserungen bei der SED-Opferpension beschließen.
Leichteren Zugang zu Leistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz erwartet der Bundestagsabgeordnete Manfred Grund. Unmittelbar nach dem 20. Jahrestag der wiedererlangten Einheit soll eine Lücke in der Gesetzgebung geschlossen werden.
Seit dem 1. September 2007 erhalten Opfer politischer Verfolgung in der DDR oder Sowjetisch-Besetzten Zone eine monatliche Zuwendung von bis zu 250 Euro, wenn sie eine mit den wesentlichen Grundsätzen der freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von mindestens sechs Monaten erleiden mussten und heute in ihrer wirtschaftlichen Lage beeinträchtigt sind.
Die DDR verweigerte ihren Bürgern die grundlegenden demokratischen Rechte, sie machte Oppositionelle mundtot und schreckte in Einzelfällen nicht einmal vor Mord oder Verschleppung zurück. Sie war ein Unrechtsstaat, sagt Grund.
Die Aufarbeitung von SED-Unrecht darf nicht beendet sein, weiß sich der CDU-Abgeordnete mit seinen Kolleginnen und Kollegen der Koalition aber auch mit vielen Mitgliedern der Oppositionsfraktionen einig. „Zur Erinnerung gehört auch die Aufarbeitung“, betont Manfred Grund. Den Opfern der Diktatur gebühre Dank und Anerkennung. Ihren Mut und ihren Einsatz zu würdigen heißt für Grund auch, politische Häftlinge finanziell zu unterstützen, sofern sie noch heute unter wirtschaftlichen Nachteilen zu leiden haben.
Die Opferpension ist ein wichtiger Baustein der rechtsstaatlichen Wiedergutmachung geworden. Nutzen aus der Neuregelung sollen insbesondere Betroffene mit Kind ziehen: So gilt Kindergeld künftig nicht mehr als Einkommen. Weil Renten und Einkommen der Ehegatten oder Lebenspartner bei der Einkommensermittlung nicht berücksichtigt werden, Kindergeld dagegen schon, stellte dies eine Ungleichbehandlung von Familien mit Kindern dar, sagt Grund. Dies wurde 2007 offenbar übersehen. Außerdem wird die Einkommensgrenze durch Einführung eines Freibetrages für unterhaltsberechtigte Kinder angehoben.
Betroffene mit Kindern sind fortan finanziell nicht schlechter gestellt als Betroffene, die keine Kinder haben und die Rente beantragen. Auch jede angemessene betriebliche Altersvorsorge wird nicht mehr als Einkommen angerechnet.
Neu ist die Festlegung, wie die Mindesthaftzeit von 6 Monaten berechnet wird. Durch die Änderungen des § 17a StrRehaG wird eindeutiger formuliert, dass statt der Anzahl der Monate nunmehr die Mindestanzahl der Tage (180 Tage) Haft im Gesetz steht.
Ein Punkt ist Manfred Grund aber auch noch wichtig: Bislang galten auch Personen als anspruchsberechtigt, die in der DDR wegen krimineller Straftaten zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden sind. Der Fall des Gewaltverbrechers Schmökel ist dafür Beispiel. „Dies ist absolut nicht angemessen“, betont Grund. Die SED-Opferpension stelle eine besondere Würdigung und Anerkennung des Widerstandes ehemaliger politischer Häftlinge gegen das SED-Unrechtsregime dar. „Deshalb haben Personen, die wegen schwerer, außerhalb des Rehabilitierungszusammenhanges begangener Straftaten verurteilt worden sind, diese besondere lebenslange staatliche Würdigung nicht verdient“, erklärt der Parlamentarier.
Der Vorschlag, der am Donnerstag im Bundestagsplenum debattiert und abgestimmt wird, basiert auf einer Initiative Thüringens und anderer ostdeutscher Länder zusammen mit Niedersachsen. Grund bezeichnet die Verfahrensabsprachen als ausgezeichnet. „Im Sinne der Betroffenen haben Bundesrat, Bundesregierung und Bundestag zielstrebig und erfolgreich zusammen gearbeitet“, würdigt der Thüringer Parlamentarier.
Für den größeren Kreis an Anspruchsberechtigten sind zusätzlich 9 Millionen Euro vorgesehen, wovon 3,15 Mio. Euro die Länder und 5,85 Mio. Euro der Bund zu tragen haben.
Seit dem Ersten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz aus dem Jahr 1992 wurde nach Einschätzung Manfred Grunds ein durchaus erfolgreicher Weg zurückgelegt. Die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur hat über 1.700 Projekte vor allem in der Arbeit mit jungen Menschen gefördert, um über das DDR-Unrechtssystem aufzuklären. Über 1,7 Millionen Besucher haben sich seit 1994 in der Gedenkstätte Hohenschönhausen einen Eindruck über die perfiden Foltermethoden der Stasi verschaffen können. Durch das Bundesamt für offene Vermögensfragen sind für rechtsstaatswidrige Enteignungen in fast 500.000 Fällen Entschädigungen geleistet worden. Seit Inkrafttreten des Stasi-Unterlagen-Gesetzes sind über 6 Millionen Anträge auf Auskunft und Akteneinsicht gestellt worden, allein 2,6 Millionen von Privatpersonen. Seit 1990 sind allein im Bereich des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes in den ostdeutschen Ländern etwa 180.000 Anträge auf gerichtliche Rehabilitierung gestellt worden. Seit Einführung der Opferpension im September 2007 sind 68.000 Anträge auf Erhalt der Opferpension gestellt und 48.000 auch bewilligt worden. In Thüringen waren es 8.195 Anträge, wovon etwas mehr als 6.000 bewilligt sind.
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Category: Arbeit und Soziales, Aufbau Ost, Geschichte, Haushalt und Finanzen, Manfred Grund

















[...] habe ich die Änderungen am Dienstag [...]
Hab ihre Seite gelesen,War13Monate in Haft.Gehe am 01,03,2011 mit 63 jahren in Rente.Möchte fragenSteht mir die 250EUR zu und ist es auch begrenzt wie hoch meine Rente ist .Im vor raus feundliche Grüße ;Manfred
Sehr geehrter Herr Herrmann,
die Bedingungen für die Opferpension sind einfach: Sie müssen aus “politischen” Gründen in der DDR mindestens 6 Monate in Haft gesessen haben und müssen heute benachteiligt sein. Dann können Sie die Opferpension jederzeit beantragen. Renten zählen nicht als Einkommen.
Näheres gibt es auch auf meiner Internetseite unter: http://www.manfredgrund.de/2007/06/12/verbesserte-sed-opferpension/
Ansonsten fragen Sie beim zuständigen Amt, in Thüringen ist das das Landesamt für Familie und Soziales in Suhl.
Viele Grüße
Ihr Manfred Grund