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Antje Tillmann zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur steuerfreien Pauschale

[ 0 ] 12. August 2010 | Antje Tillmann

Heute hat das Bundesverfassungsgericht die steuerfreie Pauschale für Abgeordnete für verfassungsgemäß befunden. Dazu erklärt die Thüringer CDU-Bundestagsabgeordnete und Steuerexpertin Antje Tillmann:

Die Abgeordneten Antje Tillmann und Volkmar Vogel

Die Abgeordneten Antje Tillmann und Volkmar Vogel

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hätte, auch wenn sie eine Steuerpflicht der Kostenpauschale gefordert hätte, für mich und für viele andere Kollegen keine Auswirkungen gehabt, da wir dann durch das Mandat verursachte Kosten steuerlich hätten geltend machen können. Das gilt deshalb, da die Pauschale so bemessen ist, dass sie grundsätzlich durch mandatsbezogene Aufwendungen aufgebraucht wird“, so die CDU-Finanzpolitikerin.

Das Bundesverfassungsgericht stellte darüber hinaus fest, dass bei Einzelnachweisen mandatsbedingter Aufwendungen Abgrenzungsschwierigkeiten auftreten würden, da die Aufgaben der Abgeordneten nicht in abschließender Form bestimmt werden könnten.

„Ich kann verstehen, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Frage stellen, ob sie nicht genauso behandelt werden können wie Abgeordnete“, so Tillmann weiter. „Ich werde als zuständige Berichterstatterin für Steuervereinfachungen im September eine Liste vorlegen, die unter anderem folgende Vorschläge enthält: die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags, die separate Pauschalierung für die berufliche Nutzung privater Computer sowie Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte und übriger Werbungskosten und eine Pauschalierung bei Ausbildungskosten.

Bei all diesen steuerfreien Pauschalen bleibt aber zu bedenken, dass immer die Arbeitnehmer begünstigt sind, die geringere Werbungskosten haben und diejenigen im Nachteil sind, die höhere Kosten haben.

Dies ist bei der Abgeordnetenpauschale im ähnlichen Maße der Fall: Mandatsbedingte Kosten, die über den festgesetzten Betrag der steuerfreien Pauschale hinaus gehen, müssen die Abgeordneten privat tragen.

In den Beratungen zur Steuervereinfachung werden wir in kommenden Anhörungen auch den Rat und die Erfahrung von Lohnsteuerhilfevereinen und anderen Betroffenen berücksichtigen“, so Tillmann abschließend.

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Category: Allgemein, Antje Tillmann, Haushalt und Finanzen

Über Antje Tillmann: Antje Tillmann ist die gewählte Abgeordnete für Erfurt, Weimar und die VG Grammetal (Wahlkreis 193). Sie betreut zusätzlich die Stadt Jena mit. Antje Tillmann ist stellvertretende Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags, ordentliches Mitglied im Unterausschuss Kommunales sowie stellvertretendes Mitglied des Haushaltsausschusses. Weiter ist sie Mitglied des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat und war Obfrau der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Föderalismuskommission II sowie Mitglied der Bundesstaatskommission. Sie ist Mitglied des Fraktionsvorstands und arbeitet in der Gruppe der Frauen und dem Parlamentskreis Mittelstand mit. Zur Profilseite.

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