Christian Hirte informiert: Neue Förderbedingungen für Marktanreizprogramm der Bundesregierung
Seit Montag können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderanträge für Mittel aus dem Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien gestellt werden.
Allerdings gilt jetzt eine neue Förderrichtlinie. In jedem Fall werden sich die Bedingungen für Heizungszuschüsse ändern. So müssen Anträge, die vom 4. Mai bis 11. Juli gestellt wurden, neu beantragt und nach der überarbeiteten Förderrichtlinie beurteilt werden. Zuvor beim BAFA eingegangene Anträge werden noch die volle Förderung nach den alten Bedingungen erhalten. Diese bislang noch nicht bewilligten Anträge (Antragseingang bis einschließlich 3. Mai 2010) werden jetzt zügig bearbeitet und ausgezahlt. Auch hier gilt: Ein vollständiger Antrag mit allen notwendigen Nachweisen und Erklärungen beschleunigt die Bearbeitungsdauer!
Im Interesse eines sparsamen und effizienten Einsatzes von öffentlichen Mitteln muss die Förderung auf die Technologien mit dem höchsten Förderbedarf konzentriert werden. Für folgende Anlagen wird es deshalb ab sofort keine Förderung mehr geben (Ausnahme: Der Förderantrag war rechtzeitig vor Programmstopp am 3. Mai 2010 beim BAFA eingegangen):
- Anlagen, die in Neubauten errichtet werden,
- Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen,
- luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel.
Für Wärmepumpen gelten ab sofort höhere Effizienzanforderungen. Sie werden nur noch dann gefördert, wenn sie die folgenden hohen Jahresarbeitszahlen erreichen:
- Jahresarbeitszahl von mindestens 3,7 bei Luft-Wasser-Wärmepumpen
- Jahresarbeitszahl von mindestens 4,3 bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen sowie Sole-Wasser-Wärmepumpen
- Jahresarbeitszahl von mindestens 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen
Folgende Technologien verbleiben in der BAFA-Förderung:
- Solarkollektoren
- Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
- Solarkollektoren zur Kälteerzeugung
- Solarkollektoren zur Prozesswärmeerzeugung
- innovative Solarkollektoranlagen (Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern zur Trinkwassererwärmung und / oder Heizungsunterstützung)
- Biomasseanlagen
- Pelletkessel
- Pelletöfen mit Wassertasche (Speicher)
- Holzhackschnitzelkessel
Antragsformulare und die neuen Förderrichtlinien sind unter www.bafa.de abrufbar.
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Category: Christian Hirte, Haushalt und Finanzen, Umwelt















