Johannes Selle: Kulturbetriebe für nicht zu vermeidende Kosten angemessen entschädigen
Am Donnerstag, dem 8. Juli 2010, gab der Abgeordnete Johannes Selle in der Debatte um Folgeschäden aus der Frequenzversteigerung folgende Rede für die 55. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages zu Protokoll:
Johannes Selle (CDU/CSU):
Uns liegt ein Antrag der Fraktion Die Linke vor mit dem Anliegen, die Bundesregierung möge vollumfänglich Kostenersatz leisten. Dieser Antrag ist typisch für diese Fraktion; denn er fragt nicht danach, ob die Kosten auch notwendigerweise entstehen. Das Problem, welches hier angesprochen wird, verdient es allerdings schon, behandelt zu werden. Es wurde durch die Bundesregierung am 4. März 2009 die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung verändert. Dies geschah als Anpassung an die Beschlüsse der Weltfunkkonferenz 2007 der Internationalen Telekommunikationsunion.
Mit der Verordnung wird unter anderem der bisher dem Rundfunkdienst zugewiesene Frequenzbereich 790 bis 862 Megahertz dem Mobilfunkdienst zugewiesen. Die sogenannte digitale Dividende, nämlich der Zugewinn an Nutzungsmöglichkeiten des genannten Frequenzspektrums aus der Umstellung von analogem auf digitales terrestrisches Fernsehen für Internetbreitbandversorgung zu nutzen, wollen wir als Koalitionsfraktionen vorantreiben.
Für die Entwicklung des ganzen Landes brauchen wir schnellste Internetverbindungen im ganzen Land. Dies können wir kurzfristig nur durch Mobilfunk erreichen. Gerade in den letzten Wochen habe ich eine Kampagne mit diesem Inhalt in Thüringen unterstützt. Die kommunalen Vertreter, die Privatbürger und die regionale Wirtschaft erwarten, dass der ländliche Raum Perspektiven behält. Ohne das Angebot schneller Datenverbindungen im ländlichen Raum werden sich demografische Tendenzen noch schneller durch Abwanderung verschärfen.
Solche Datenverbindungen lassen sich durch die Frequenzen herstellen. Die genannten Frequenzen werden durch Allgemeinzuteilung aktuell für Anwendungen der drahtlosen Produktionstechnik – sogenanntes Professional Wireless Microphone System abgekürzt PWMS – auf sekundärer Basis mit genutzt, zum Beispiel bei drahtlosen Mikrofonen im Veranstaltungsbereich und bei der Filmproduktion.
Allgemeinzuteilung – das war den Nutzern bekannt – ist eben nicht die Zusicherung störungsfreien Betriebs, wie es aus dem Antrag der Linken zu entnehmen ist. Es ist davon auszugehen, dass die bei der Versteigerung erfolgreichen Unternehmen kurzfristig mit dem Ausbau ihrer Funknetze beginnen werden und dadurch der Betrieb zunehmend gestört werden könnte. Wegen der bevorrechtigten Frequenznutzung im Mobilfunk konnte die Allgemeinzuteilung nicht verlängert werden. Im Hinblick auf die Frequenznutzungsbedingungen der drahtlosen Mikrofonanwendungen gelten die bisherigen Regelungen der Allgemeinzuteilung selbstverständlich auch bis zu deren Ablauf am 31. Dezember 2015 weiter.
Eine Verlagerung der Nutzung in alternative Frequenzbereiche ist vorbereitet. Die Bundesnetzagentur hat – und das dürfte auch der Fraktion Die Linke bekannt sein – bereits Alternativfrequenzen zur Verfügung gestellt. Diese wurden am 3. März 2010 im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht, Mitteilung Nr. 107/2010.
Sollte eine Verlagerung der Frequenzen für Unternehmen notwendig werden, und sollten dadurch Kosten entstehen, so gibt es die Zusage des Bundeswirtschaftsministeriums einer angemessenen Entschädigung. Im Bundesministerium der Finanzen und im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ist zwischenzeitlich eine Arbeitsgruppe gebildet worden. Diese entwickelt zurzeit eine Verwaltungsvorschrift mit dem Ziel, die Höhe der anrechenbaren Kosten sowie das Verfahren zur Abwicklung festzulegen. Die betroffenen Frequenznutzer müssten sich über den zuständigen Dachverband, die Association of Professional Wireless Production Technologies, APWPT – http://www.apwpt.org/ –, auf dem Laufenden über den Fortgang der Arbeiten halten.
Der Antrag der Fraktion Die Linke ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt vollumfänglicher Aktionismus. Wir, die Mitglieder der Koalitionsfraktionen, werden diese Problematik im Auge behalten und selbstverständlich darauf achten, dass tatsächlich entstehende und nicht zu vermeidende Kosten angemessen entschädigt werden.
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[...] Die Rede musste zu Protokoll gegeben werden. [...]