Manfred Grund: Wahl bleibt frei und geheim
Die wöchentliche Kolumne für TLZ / Eichsfelder Tageblatt: Die Mitglieder der Bundesversammlung unterliegen keinem Fraktionszwang
Im politischen Berlin laufen die Vorbereitungen zur Wahl eines neuen Bundespräsidenten. Für alle überraschend hat Horst Köhler sein Amt zurück gegeben. Viele Deutsche haben die Arbeit dieses Bundespräsidenten sehr geschätzt, über seine Rücktrittsgründe wird gerätselt. Allen Unterstützern und insbesondere denen, die ihn zweimal gewählt haben, bleibt Horst Köhler eine Erklärung für seinen einsamen Schritt schuldig.
Wirklich politische Kompetenz haben in unserer parlamentarischen Demokratie der vom Volk gewählte Bundestag und die von dessen Mehrheit abgeleitete Bundesregierung. Andere Staaten haben ihre obersten Staatsorgane anders definiert. In vielen Demokratien bestimmt der Präsident die Regierung, er kann sie auch entlassen. Dann ist der Präsident auch Oberbefehlshaber der Armee wie in Russland, in Frankreich oder in den USA.
Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben sich nach den Erfahrungen der Weimarer Verfassung und der nationalsozialistischen Diktatur für ein starkes Parlament und einen repräsentativen Präsidenten entschieden. Unser Bundespräsident wird nicht direkt vom Volk gewählt, sondern durch eine Bundesversammlung.
Die Wahl des Bundespräsidenten wird im Artikel 54 des Grundgesetzes geregelt. Danach wird der Bundespräsident ohne vorheriger Plenardebatte von der Bundesversammlung gewählt. Die Mitglieder der Bundesversammlung unterliegen keinem Fraktionszwang. Die Parteien haben mit Christian Wulff und Joachim Gauck zwei honorige Männer vorgeschlagen , mit Lukrezia Jochimsen hat die Linke eine Frau zur Wahl gestellt.
Nun obliegt es den Wahlmännern und Wahlfrauen, aus diesen Vorschlägen ihre Wahl zu treffen. Wahlen sind in Deutschland frei und geheim. Jeder kann im Schutze der Wahlkabine seine Gewissensentscheidung treffen.
Durch zahlreiche Mails und Presseanfragen werden nunmehr die Delegierten der Bundesversammlung aufgefordert, ihre Wahlentscheidung öffentlich zu machen. Leute, lasst die Kirche im Dorf und das Wahlgeheimnis in der Kabine!
Geheime und freie Wahlen sind eine große demokratische Errungenschaft, die nicht aus politischen Opportunitätsgründen aufs Spiel gesetzt werden dürfen. Wer jetzt Mitglieder der Bundesversammlung nötigt, ihre Wahlentscheidung öffentlich zu machen und zu begründen, führt damit die Praxis des öffentlichen Zettelfaltens aus DDR-Wahllokalen wieder ein! Es ist schon manches im Rutschen in unserem Lande, an den Verfassungsbausteinen sollte sich niemand vergreifen. Die Mitglieder der Bundesversammlung werden auch so zu einer guten Wahl und zu einem guten Bundespräsidenten kommen.
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