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	<title>Kommentare zu: Volkmar Vogel: Moped-Führerschein ab 15 soll wieder kommen</title>
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	<description>Neues von den CDU-Bundestagsabgeordneten aus dem Freistaat</description>
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		<title>Von: Volkmar Vogel</title>
		<link>http://www.lgth.de/2010/05/moped-fuehrerschein-ab-15/comment-page-1/#comment-1832</link>
		<dc:creator>Volkmar Vogel</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 May 2011 14:18:52 +0000</pubDate>
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		<description>Sehr geehrter Herr Schenderlein,

die Regelungen zur neuen Fahrerlaubnisklasse AM treten gemäß den Vorgaben der sog. 3. EG-Führerscheinrichtlinie erst zum 19.01.2013 in Kraft. Frühestens zu diesem Zeitpunkt kann auch der Modellversuch zum Mopedführerschein mit 15 (AM 15) starten, der derzeit vorbereitet wird. Nach der wissenschaftlichen Auswertung ist im Anschluss an das Modellvorhaben über entsprechende Rechtsänderungen in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu entscheiden.

Unabhängig davon besteht generell die Möglichkeit, nach § 74 FeV Ausnahmen zu genehmigen. Dabei setzen Ausnahmegenehmigungen vom Mindestalter nach § 74 Abs. 2 die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters voraus. Auch das Übergangsrecht (Besitzstandsregelungen) nach § 76 FeV (Das betrifft die „DDR-Mopeds“) bleiben von möglichen Rechtsänderungen zum Mindestalter unberührt. Daher hat sich mit der Umsetzung der sog. 3. Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) an dem Übergangsrecht gemäß § 76 der Fahrerlaubnis-Verordnung nichts geändert, so dass die oben genannten Fahrzeuge auch weiterhin gefahren werden können, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Volkmar Vogel
Mitglied des Deutschen Bundestages</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Schenderlein,</p>
<p>die Regelungen zur neuen Fahrerlaubnisklasse AM treten gemäß den Vorgaben der sog. 3. EG-Führerscheinrichtlinie erst zum 19.01.2013 in Kraft. Frühestens zu diesem Zeitpunkt kann auch der Modellversuch zum Mopedführerschein mit 15 (AM 15) starten, der derzeit vorbereitet wird. Nach der wissenschaftlichen Auswertung ist im Anschluss an das Modellvorhaben über entsprechende Rechtsänderungen in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu entscheiden.</p>
<p>Unabhängig davon besteht generell die Möglichkeit, nach § 74 FeV Ausnahmen zu genehmigen. Dabei setzen Ausnahmegenehmigungen vom Mindestalter nach § 74 Abs. 2 die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters voraus. Auch das Übergangsrecht (Besitzstandsregelungen) nach § 76 FeV (Das betrifft die „DDR-Mopeds“) bleiben von möglichen Rechtsänderungen zum Mindestalter unberührt. Daher hat sich mit der Umsetzung der sog. 3. Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) an dem Übergangsrecht gemäß § 76 der Fahrerlaubnis-Verordnung nichts geändert, so dass die oben genannten Fahrzeuge auch weiterhin gefahren werden können, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Volkmar Vogel<br />
Mitglied des Deutschen Bundestages</p>
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		<title>Von: Volkmar Vogel</title>
		<link>http://www.lgth.de/2010/05/moped-fuehrerschein-ab-15/comment-page-1/#comment-1831</link>
		<dc:creator>Volkmar Vogel</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 May 2011 14:15:51 +0000</pubDate>
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		<description>Sehr geehrter Herr Schenderlein, 

die Regelungen zur neuen Fahrerlaubnisklasse AM treten gemäß den Vorgaben der sog. 3. EG-Führerscheinrichtlinie erst zum 19.01.2013 in Kraft. Frühestens zu diesem Zeitpunkt kann auch der Modellversuch zum Mopedführerschein mit 15 (AM 15) starten, der derzeit vorbereitet wird. Nach der wissenschaftlichen Auswertung ist im Anschluss an das Modellvorhaben über entsprechende Rechtsänderungen in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu entscheiden.

Unabhängig davon besteht generell die Möglichkeit, nach § 74 FeV Ausnahmen zu genehmigen. Dabei setzen Ausnahmegenehmigungen vom Mindestalter nach § 74 Abs. 2 die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters voraus. Auch das Übergangsrecht (Besitzstandsregelungen) nach § 76 FeV (Das betrifft die „DDR-Mopeds“) bleiben von möglichen Rechtsänderungen zum Mindestalter unberührt. Daher hat sich mit der Umsetzung der sog. 3. Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) an dem Übergangsrecht gemäß § 76 der Fahrerlaubnis-Verordnung nichts geändert, so dass die oben genannten Fahrzeuge auch weiterhin gefahren werden können, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.


Mit freundlichen Grüßen


Volkmar Vogel
Mitglied des Deutschen Bundestages</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Schenderlein, </p>
<p>die Regelungen zur neuen Fahrerlaubnisklasse AM treten gemäß den Vorgaben der sog. 3. EG-Führerscheinrichtlinie erst zum 19.01.2013 in Kraft. Frühestens zu diesem Zeitpunkt kann auch der Modellversuch zum Mopedführerschein mit 15 (AM 15) starten, der derzeit vorbereitet wird. Nach der wissenschaftlichen Auswertung ist im Anschluss an das Modellvorhaben über entsprechende Rechtsänderungen in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu entscheiden.</p>
<p>Unabhängig davon besteht generell die Möglichkeit, nach § 74 FeV Ausnahmen zu genehmigen. Dabei setzen Ausnahmegenehmigungen vom Mindestalter nach § 74 Abs. 2 die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters voraus. Auch das Übergangsrecht (Besitzstandsregelungen) nach § 76 FeV (Das betrifft die „DDR-Mopeds“) bleiben von möglichen Rechtsänderungen zum Mindestalter unberührt. Daher hat sich mit der Umsetzung der sog. 3. Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) an dem Übergangsrecht gemäß § 76 der Fahrerlaubnis-Verordnung nichts geändert, so dass die oben genannten Fahrzeuge auch weiterhin gefahren werden können, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Volkmar Vogel<br />
Mitglied des Deutschen Bundestages</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Ralph Schenderlein</title>
		<link>http://www.lgth.de/2010/05/moped-fuehrerschein-ab-15/comment-page-1/#comment-1494</link>
		<dc:creator>Ralph Schenderlein</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 May 2011 04:36:07 +0000</pubDate>
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		<description>Sehr geehrter Herr Vogel,

darf ich fragen, was aus Ihrer Initiative aus dem Jahr 2010 geworden ist?
Bei einer Regelung &#039;50ccm maximal, 45km/h maximal&#039; besteht das Problem, dass &#039;alte&#039; DDR-Mopeds wie Schwalbe oder S50 nicht gefahren werden dürften.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Schenderlein</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Vogel,</p>
<p>darf ich fragen, was aus Ihrer Initiative aus dem Jahr 2010 geworden ist?<br />
Bei einer Regelung &#8216;50ccm maximal, 45km/h maximal&#8217; besteht das Problem, dass &#8216;alte&#8217; DDR-Mopeds wie Schwalbe oder S50 nicht gefahren werden dürften.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ralph Schenderlein</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Volkmar Vogel</title>
		<link>http://www.lgth.de/2010/05/moped-fuehrerschein-ab-15/comment-page-1/#comment-146</link>
		<dc:creator>Volkmar Vogel</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Oct 2010 15:56:15 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.lgth.de/?p=1655#comment-146</guid>
		<description>Vielen Dank für Deinen/Ihren Beitrag. 
Ich freue mich, wenn meine Initiativen positiv aufgenommen werden. Deinen/Ihren Hinweis finde ich gut: genau damit Jugendliche eben nicht gleich im Alter von 16 Jahren mit 80 km/h einsteigen, setzen wir uns für den Führerschein für 15-Jährige für Mopeds bis 45 km/h ein. Dann können sich Jugendliche langsam steigern und mit einer geringeren Geschwindigkeit Fahrpraxis sammeln. 
Mit freundlichen Grüßen, Volkmar Vogel</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank für Deinen/Ihren Beitrag.<br />
Ich freue mich, wenn meine Initiativen positiv aufgenommen werden. Deinen/Ihren Hinweis finde ich gut: genau damit Jugendliche eben nicht gleich im Alter von 16 Jahren mit 80 km/h einsteigen, setzen wir uns für den Führerschein für 15-Jährige für Mopeds bis 45 km/h ein. Dann können sich Jugendliche langsam steigern und mit einer geringeren Geschwindigkeit Fahrpraxis sammeln.<br />
Mit freundlichen Grüßen, Volkmar Vogel</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Luckas</title>
		<link>http://www.lgth.de/2010/05/moped-fuehrerschein-ab-15/comment-page-1/#comment-128</link>
		<dc:creator>Luckas</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Oct 2010 20:54:27 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.lgth.de/?p=1655#comment-128</guid>
		<description>Ich bin der gleiche Meinung wie Herr. Vogel 

es würde die Mobilität der Jugend extrem verbessern.

und wo ist der unterschied von 15 auf 16 und mit 16 darf man dann gleich von 25km/h auf 80 umsteigen das ist doch Schwachsinn mann muss sich doch erstmal langsam auf schnellere Geschwindigkeiten einstellen</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin der gleiche Meinung wie Herr. Vogel </p>
<p>es würde die Mobilität der Jugend extrem verbessern.</p>
<p>und wo ist der unterschied von 15 auf 16 und mit 16 darf man dann gleich von 25km/h auf 80 umsteigen das ist doch Schwachsinn mann muss sich doch erstmal langsam auf schnellere Geschwindigkeiten einstellen</p>
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