Volkmar Vogel: Moped-Führerschein ab 15 soll wieder kommen
Dafür setzt sich der Ostthüringer Verkehrspolitiker Volkmar Vogel (CDU) im Deutschen Bundestag ein. Statt mit 16 Jahren soll es nach dem Willen von Volkmar Vogel und der christlich-liberalen Koalition möglich werden, dass Jugendliche bereits mit 15 Jahren den sogenannten Moped-Schein machen können.
„Diese Regelung gab es übrigens zu DDR-Zeiten schon einmal“, führt Vogel an.
Die offizielle Bezeichnung lautet künftig Führerscheinklasse AM. Sie berechtigt zum Fahren von Mopeds mit einem Hubraum bis 50 ccm und bis 45 km/h.
Bisher konnte man mit 15 Jahren nur einen Mofa-Schein machen. „Die Zweisitzer bis 45 km/h machen die jungen Leuten mobiler und selbständiger“, sagt Volkmar Vogel. Ungeachtet dessen appelliert Vogel an die Jugendlichen, darauf zu achten, dass Helmpflicht und angemessene Kleidung in Signalfarben unabdingbar sind für die Sicherheit.
Die CDU/CSU und die FDP haben ihren gemeinsamen Antrag „Erwerb von Zweiradführerscheinen erleichtern“ diese Woche ins Plenum eingebracht. Er beinhaltet zudem weitere Erleichterungen beim Erwerb von Führerscheinen für Motorräder.
Dazu gehört zum Beispiel auch, dass jemand, der mindestens zwei Jahre durchgehend im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A1 (= Leichtkrafträder bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung) ist, leichter einen Führerschein für die neue Klasse A2 machen kann.
Diese neue Klasse A2 gibt es noch nicht, muss aber bis spätestens 2013 auf Grund des EU-Rechts von Deutschland eingeführt werden. Nach zwei Jahren Besitz wird sie automatisch in Klasse A umgewandelt. A2 umfasst Motorräder bis höchstens 35 kW bzw. 48 PS. Einschränkung: Bikes der Klasse A2 dürfen ungedrosselt nicht mehr als 70 kW bzw. 96 PS leisten.
Quelle: http://www.volkmar-vogel.de/index.php?page=Aktuell%20/%20Presse§ion=Pressemitteilungen&id=362
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Category: Verkehr und Städtebau, Volkmar Vogel

















Ich bin der gleiche Meinung wie Herr. Vogel
es würde die Mobilität der Jugend extrem verbessern.
und wo ist der unterschied von 15 auf 16 und mit 16 darf man dann gleich von 25km/h auf 80 umsteigen das ist doch Schwachsinn mann muss sich doch erstmal langsam auf schnellere Geschwindigkeiten einstellen
Vielen Dank für Deinen/Ihren Beitrag.
Ich freue mich, wenn meine Initiativen positiv aufgenommen werden. Deinen/Ihren Hinweis finde ich gut: genau damit Jugendliche eben nicht gleich im Alter von 16 Jahren mit 80 km/h einsteigen, setzen wir uns für den Führerschein für 15-Jährige für Mopeds bis 45 km/h ein. Dann können sich Jugendliche langsam steigern und mit einer geringeren Geschwindigkeit Fahrpraxis sammeln.
Mit freundlichen Grüßen, Volkmar Vogel
Sehr geehrter Herr Vogel,
darf ich fragen, was aus Ihrer Initiative aus dem Jahr 2010 geworden ist?
Bei einer Regelung ‘50ccm maximal, 45km/h maximal’ besteht das Problem, dass ‘alte’ DDR-Mopeds wie Schwalbe oder S50 nicht gefahren werden dürften.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Schenderlein
Sehr geehrter Herr Schenderlein,
die Regelungen zur neuen Fahrerlaubnisklasse AM treten gemäß den Vorgaben der sog. 3. EG-Führerscheinrichtlinie erst zum 19.01.2013 in Kraft. Frühestens zu diesem Zeitpunkt kann auch der Modellversuch zum Mopedführerschein mit 15 (AM 15) starten, der derzeit vorbereitet wird. Nach der wissenschaftlichen Auswertung ist im Anschluss an das Modellvorhaben über entsprechende Rechtsänderungen in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu entscheiden.
Unabhängig davon besteht generell die Möglichkeit, nach § 74 FeV Ausnahmen zu genehmigen. Dabei setzen Ausnahmegenehmigungen vom Mindestalter nach § 74 Abs. 2 die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters voraus. Auch das Übergangsrecht (Besitzstandsregelungen) nach § 76 FeV (Das betrifft die „DDR-Mopeds“) bleiben von möglichen Rechtsänderungen zum Mindestalter unberührt. Daher hat sich mit der Umsetzung der sog. 3. Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) an dem Übergangsrecht gemäß § 76 der Fahrerlaubnis-Verordnung nichts geändert, so dass die oben genannten Fahrzeuge auch weiterhin gefahren werden können, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Volkmar Vogel
Mitglied des Deutschen Bundestages
Sehr geehrter Herr Schenderlein,
die Regelungen zur neuen Fahrerlaubnisklasse AM treten gemäß den Vorgaben der sog. 3. EG-Führerscheinrichtlinie erst zum 19.01.2013 in Kraft. Frühestens zu diesem Zeitpunkt kann auch der Modellversuch zum Mopedführerschein mit 15 (AM 15) starten, der derzeit vorbereitet wird. Nach der wissenschaftlichen Auswertung ist im Anschluss an das Modellvorhaben über entsprechende Rechtsänderungen in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu entscheiden.
Unabhängig davon besteht generell die Möglichkeit, nach § 74 FeV Ausnahmen zu genehmigen. Dabei setzen Ausnahmegenehmigungen vom Mindestalter nach § 74 Abs. 2 die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters voraus. Auch das Übergangsrecht (Besitzstandsregelungen) nach § 76 FeV (Das betrifft die „DDR-Mopeds“) bleiben von möglichen Rechtsänderungen zum Mindestalter unberührt. Daher hat sich mit der Umsetzung der sog. 3. Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) an dem Übergangsrecht gemäß § 76 der Fahrerlaubnis-Verordnung nichts geändert, so dass die oben genannten Fahrzeuge auch weiterhin gefahren werden können, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Volkmar Vogel
Mitglied des Deutschen Bundestages